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Schlossalmbahn-Talstation

Haftungsausschlüsse & produktspezifische Hinweise

Stand: Mai 2025

 

A. Produktspezifikationen

  1. ESG – Einscheibensicherheitsglas gemäß ÖNORM EN 12150

  2. ESG-H/HST – Heat-Soak-Test gemäß ÖNORM EN 14179

  3. VSG – Verbundsicherheitsglas gemäß ÖNORM EN 14449

  4. TVG – Teilvorgespanntes Glas gemäß ÖNORM EN 1863

  5. ISO – Isolierglas gemäß ÖNORM EN 1279

  6. Floatglas gemäß ÖNORM EN 572

  7. Spiegel gemäß ÖNORM EN 1036-1

  8. Duschanlagen gemäß ÖNORM EN 14428

  9. PMMA (Acrylglas), PC (Polycarbonat)

  10. PVB (Polyvinylbutyral)

  11. SZR: Scheibenzwischenraum

  12. Rsi/Rsa: Raue Seite innen/außen

 

B. Fertigung & Toleranzen

  1. Mindestverrechnungsfläche Basisglas: 0,30 m²

  2. Mindestverrechnungsfläche Funktionsglas (ESG, VSG, ISO): 0,50 m²

  3. Maßabweichungen von bis zu 4 mm sind bei ESG, TVG, VSG & ISO produktionsbedingt.

  4. ESG & TVG können optisch wellige Oberflächen aufweisen.

  5. ESG-Spiegel (z. B. Mirastar) können punktuelle „Pinholes“ aufweisen – kein Reklamationsgrund.

  6. Spontanbrüche bei ESG sind technisch nicht vermeidbar. HST reduziert, aber verhindert sie nicht.

  7. Bei unpolierten Glaskanten (z. B. gesäumt oder roh) ist eine optisch einwandfreie Kante nicht zu erwarten und kein Reklamationsgrund.

  8. Kanten können trotz Angabe als unbearbeitet geschliffen sein.

  9. PVB-Folien in VSG können an freistehenden Kanten eintrüben oder delaminieren.

  10. Floatglas kann bei Wärmestau (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder nahe Objekte) springen – TVG oder ESG empfohlen.

  11. Beschriftungen im Scheibenzwischenraum von Isolierglas stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  12. ESG, TVG und Brandschutzverglasungen unterliegen einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht. Sichtbare Stempel gelten nicht als Mangel.

  13. Isolierglas: 5 Jahre Garantie auf den kondensatfreien Scheibenzwischenraum.

  14. Duschanlagen gelten als Spritzschutz, keine 100 % Dichtigkeit garantiert.

 

C. Optische & physikalische Effekte

  1. Interferenzen (Spektralfarben) sind materialbedingt und zufällig.

  2. Isolierglaseffekt: Visuelle Verzerrungen je nach Einbauhöhe, Luftdruck etc. möglich.

  3. Anisotropien: Spannungsmuster im Glas bei bestimmten Lichtverhältnissen sind kein Mangel.

  4. Tauwasser/Kondensation auf Außenseiten ist bauphysikalisch bedingt.

  5. Glasflächen können bei Feuchtigkeit Spuren wie Fingerabdrücke, Saugerabdrücke oder Rückstände sichtbar machen. Diese Effekte sind physikalisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

 

D. Farbabweichungen & Strukturen

  1. Farb- und Strukturabweichungen bei Klarglas, Farbglas, Ornamentglas, Folien, Emaillierungen, Lackierungen etc. sind technisch bedingt.

  2. Floatglas hat eine grünliche Eigenfärbung – Weißglas reduziert, aber neutralisiert nicht vollständig.

  3. Abweichungen zwischen Muster und Lieferung sowie bei Nachlieferungen sind nicht vermeidbar.

  4. VSG-Crashglas: Bruchbild ist individuell und nicht beeinflussbar.

  5. Stirnkanten mit Farbüberschlag sind technisch nicht vermeidbar.

E. Digitaldruckgläser

  1. Keramischer 4C-Digitaldruck unterscheidet sich in Auflösung und Wirkung deutlich von Bildschirm/Papier.

  2. Produktionsbedingte Erscheinungen wie Sprühpunkte, Streifen, Einschlüsse sind kein Reklamationsgrund.

  3. Druckrichtung kann als Streifen sichtbar sein – motivabhängig und technisch bedingt.

 

F. Dichtstoffe & Wartung

  1. Acryl- und Silikonfugen sind Wartungsfugen und nicht von der Gewährleistung umfasst.

  2. Trocknungszeit: ab 24 Std. bei guter Belüftung.

  3. Farbabweichungen bei Dichtstoffen durch Alterung oder Herstellerwechsel sind möglich.

  4. Bewegliche Bauteile sind regelmäßig zu warten.

G. Haftung bei Fremdmontage und Subunternehmerleistungen

  1. Erfolgt die Montage durch den Auftraggeber oder Dritte, übernehmen wir keine Haftung für technische Eignung, Ausführung, Materialwahl oder gesetzliche Konformität – insbesondere bei Entscheidungen entgegen unserer Empfehlung. Auf mögliche technische Mängel wird stets hingewiesen.

  2. Erfolgt die Planung und/oder Montage gemäß Vorgaben des Auftraggebers, übernehmen wir keine Verantwortung für technische Eignung, Maßhaltigkeit oder dauerhafte Funktion – insbesondere bei Entscheidungen entgegen unserer Empfehlung. Auf mögliche technische Mängel wird stets hingewiesen.

  3. Für vom Auftraggeber beigestelltes Material wird keine Haftung übernommen – weder für Bruch, Beschädigung, Verlust noch für Funktion oder Kompatibilität.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Glasbau Alexander e.U.

Stand: Mai 2025

 

I. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

  1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), abrufbar unter www.glasbau.at/agb.

  2. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als vollinhaltlich anerkannt.

  3. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten als ausgeschlossen.

  4. Rücknahme oder Umtausch maßgefertigter Ware ist ausgeschlossen.

  5. Preisangebote gelten nur bei Gesamtauftrag.

 

II. Angebotslegung

  1. Angebote sind 6 Wochen gültig und freibleibend.

  2. Nachträglich erforderliche technische Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

  3. Arbeitszeiten sind geschätzt, abgerechnet wird nach tatsächlichem Aufwand.

  4. Mündliche Preisauskünfte sind unverbindlich.

 

III. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsziel: 14 Tage netto, 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen.

  2. Ab € 2.000,00 Auftragswert ist eine Anzahlung von 50 % erforderlich. Produktion erfolgt erst nach Zahlungseingang.

  3. Bei Zahlungsverzug werden 8 % Verzugszinsen berechnet.

  4. Gewährte Rabatte verfallen bei Zahlungsverzug.

 

IV. Vertragspartner und Zahlungspflicht bei Subunternehmer- oder Drittaufträgen

  1. Vertragspartner ist ausschließlich der Auftraggeber, der uns direkt beauftragt oder die Beauftragung anweist – unabhängig davon, ob die Leistung für Dritte (z. B. Bauherren, Architekten, Generalunternehmer) erfolgt.
    Auch bei Einsätzen als Subunternehmen haften unsere Vertragspartner für alle Zahlungen. Eine Rechnungsstellung an Dritte erfolgt nur bei vorheriger, schriftlicher Zustimmung. Nachträgliche Änderungen der Zahlungspflicht sind ausgeschlossen.

  2. Für weiterführende Regelungen siehe Punkt G.

 

V. Widerrufsrecht (nur B2C)

  1. Die Widerrufsfrist für Verbraucher beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

  2. Das Widerrufsrecht entfällt bei Produktionsstart, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten sowie bei Waren, die nach Maß gefertigt werden

  3. Alle unsere Glasprodukte werden grundsätzlich individuell nach Maß gefertigt und sind daher vom Widerruf ausgeschlossen.

  4. Dies gilt auch für Plexiglas, Polycarbonat, Fiberglas, Alu-/Kunststoff-Verbundplatten, Sonderanfertigungen aus Holz oder Metall sowie pulverbeschichtete Komponenten.

 

VI. Kein Widerrufsrecht für Unternehmen (B2B)

  1. Unternehmen, Selbstständige, juristische Personen sowie Vereine haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  2. Es gelten ausschließlich die individuell vereinbarten vertraglichen Bedingungen.

 

VII. Lieferung, Montage & Termine

  1. Keine Haftung bei bauseits gestelltem Material; Stundensatz erhöht sich um 50 %.

  2. Keine Haftung bei Fehlern aufgrund kundenseitiger Maße, Pläne oder Angaben.

  3. Minimale Montagespuren bei Reparaturarbeiten gelten als unvermeidlich und sind kein Reklamationsgrund.

  4. Lieferung: Ist eine Baustellenlieferung nicht möglich (z. B. kein Zugang, keine Ablademöglichkeit), werden Manipulations- und Wiederzustellungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

  5. Montage: Die Baustelle muss zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und für die Montage vorbereitet sein – andernfalls behalten wir uns zusätzliche Kosten und Verzögerungen vor.

  6. Liefertermine sind unverbindlich.

VIII. Reinigung & Handhabung von Glas & Zubehör

  1. Reinigung nur mit weichen Tüchern und milden Reinigungsmitteln. Keine Scheuermittel oder Werkzeuge verwenden.

  2. Nach Fertigstellung erfolgt eine Einweisung durch uns.

  3. Keine Haftung bei Schäden durch unsachgemäße Reinigung oder Handhabung.

  4. Keine Haftung für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt nach Übergabe.

  5. Nach Abschluss der Montage erfolgt lediglich eine grobe Reinigung der bearbeiteten Flächen. Eine vollständige Endreinigung ist bauseits durchzuführen.

  6. Dichtstoffe müssen mindestens 24 Stunden trocknen.

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