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Schlossalmbahn-Talstation

Haftungsausschlüsse & produktspezifische Hinweise

Stand: Februar 2026

 

A. Produktspezifikationen

  1. ESG – Einscheibensicherheitsglas gemäß ÖNORM EN 12150

  2. ESG-H/HST – Heat-Soak-Test gemäß ÖNORM EN 14179

  3. VSG – Verbundsicherheitsglas gemäß ÖNORM EN 12543

  4. TVG – Teilvorgespanntes Glas gemäß ÖNORM EN 1863

  5. ISO – Isolierglas gemäß ÖNORM EN 1279

  6. Floatglas gemäß ÖNORM EN 572

  7. Spiegel gemäß ÖNORM EN 1036-1

  8. Duschanlagen gemäß ÖNORM EN 14428

  9. PMMA (Acrylglas), PC (Polycarbonat)

  10. PVB (Polyvinylbutyral)

  11. SZR: Scheibenzwischenraum

  12. Rsi/Rsa: Raue Seite innen/außen

 

B. Fertigung & Toleranzen

  1. Mindestverrechnungsfläche Basisglas: 0,30 m²

  2. Mindestverrechnungsfläche Funktionsglas (ESG, VSG, ISO): 0,50 m²

  3. Maßabweichungen von bis zu 4 mm sind bei ESG, TVG, VSG & ISO produktionsbedingt.

  4. Bei VSG- und Isoliergläsern kann es produktionsbedingt zu geringfügigem Scheibenversatz oder leichten Kantenverschiebungen kommen. Diese Erscheinungen sind technisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  5. Bei ESG und TVG können herstellungsbedingt optische Effekte (z. B. Verzerrungen, Anisotropien) sowie Verwerfungen/Welligkeiten auftreten. Diese sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  6. Alle Glasoberflächen – insbesondere bei lackierten, reflektierenden oder sonst beschichteten Gläsern – können aufgrund von Reflexion, Lichtbrechung und minimaler Glaswölbung optisch verzerrt wirken oder perspektivische Abweichungen aufweisen. Diese physikalisch bedingten Effekte sind technisch unvermeidbar und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  7. ESG-Spiegel (z. B. MIRASTAR) können produktionsbedingt leichte Wellen, optische Verzerrungen oder Unregelmäßigkeiten in der Spiegelung aufweisen. Diese material- und herstellungsbedingten Eigenschaften stellen im Rahmen der geltenden Normen keinen Mangel dar.

  8. ESG-Spiegel (z. B. MIRASTAR) können punktuelle Einschlüsse oder sogenannte „Pinholes“ aufweisen. Diese sind herstellungsbedingt und gelten nicht als Reklamationsgrund.

  9. ESG-Spiegel (z. B. MIRASTAR) erscheinen konstruktions- und beschichtungsbedingt dunkler als herkömmliche Float-Spiegel. Diese Eigenfärbung stellt keinen Mangel dar.

  10. ESG-Spiegel (z. B. MIRASTAR) können aufgrund der speziellen Beschichtung bei bestimmten Lichtverhältnissen rückseitig transparent erscheinen bzw. einen Spiegeleffekt (Einwegspiegel-Effekt) erzeugen. Die tatsächliche Wirkung ist ausschließlich von den jeweiligen Lichtverhältnissen abhängig und stellt keinen Mangel dar.

  11. Spontanbrüche bei ESG sind technisch nicht vermeidbar. HST reduziert, aber verhindert sie nicht.

  12. Auch bei VSG aus Floatglas kann es produktionsbedingt zu geringfügigen Verwerfungen, Planitätsabweichungen oder minimalem Versatz zwischen den Einzelscheiben kommen. Diese Erscheinungen sind technisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  13. Bei unpolierten Glaskanten (z. B. gesäumt oder roh) ist eine optisch einwandfreie Kante nicht zu erwarten und kein Reklamationsgrund.

  14. Nicht vorgespanntem Floatglas wirkt optisch planarer als ESG oder TVG, bietet jedoch nicht deren mechanische und thermische Festigkeit.

  15. Kanten können trotz Angabe als unbearbeitet geschliffen sein.

  16. PVB-Folien in VSG können an freistehenden Kanten eintrüben oder delaminieren.

  17. Floatglas kann bei Wärmestau (z. B. durch Sonneneinstrahlung oder nahe Objekte) springen – TVG oder ESG empfohlen.

  18. Beschriftungen im Scheibenzwischenraum von Isolierglas stellen keinen Reklamationsgrund dar.

  19. ESG, TVG und Brandschutzverglasungen unterliegen einer gesetzlichen Kennzeichnungspflicht. Sichtbare Stempel gelten nicht als Mangel.

  20. Isolierglas: 5 Jahre Garantie auf den kondensatfreien Scheibenzwischenraum.

  21. Duschanlagen gelten als Spritzschutz, keine 100 % Dichtigkeit garantiert. ÖNORM EN 14428

 

C. Optische & physikalische Effekte

  1. Interferenzen (Spektralfarben) sind materialbedingt und zufällig.

  2. Isolierglaseffekt: Visuelle Verzerrungen je nach Einbauhöhe, Luftdruck etc. möglich.

  3. Anisotropien: Spannungsmuster im Glas bei bestimmten Lichtverhältnissen sind kein Mangel.

  4. Tauwasser/Kondensation auf Außenseiten ist bauphysikalisch bedingt.

  5. Glasflächen können bei Feuchtigkeit Spuren wie Fingerabdrücke, Saugerabdrücke oder Rückstände sichtbar machen. Diese Effekte sind physikalisch bedingt und stellen keinen Reklamationsgrund dar.

 

D. Farbabweichungen & Strukturen

  1. Farb- und Strukturabweichungen bei Klarglas, Farbglas, Ornamentglas, Folien, Emaillierungen, Lackierungen etc. sind technisch bedingt.

  2. Floatglas hat eine grünliche Eigenfärbung – Weißglas reduziert, aber neutralisiert nicht vollständig.

  3. Abweichungen zwischen Muster und Lieferung sowie bei Nachlieferungen sind nicht vermeidbar.

  4. VSG-Crashglas: Bruchbild ist individuell und nicht beeinflussbar.

  5. Stirnkanten mit Farbüberschlag sind technisch nicht vermeidbar.

E. Digitaldruckgläser

  1. Keramischer 4C-Digitaldruck unterscheidet sich in Auflösung und Wirkung deutlich von Bildschirm/Papier.

  2. Produktionsbedingte Erscheinungen wie Sprühpunkte, Streifen, Einschlüsse sind kein Reklamationsgrund.

  3. Druckrichtung kann als Streifen sichtbar sein – motivabhängig und technisch bedingt.

 

F. Dichtstoffe & Wartung

  1. Acryl- und Silikonfugen sind Wartungsfugen und nicht von der Gewährleistung umfasst.

  2. Trocknungszeit: ab 24 Std. bei guter Belüftung.

  3. Farbabweichungen bei Dichtstoffen durch Alterung oder Herstellerwechsel sind möglich.

  4. Bewegliche Bauteile sind regelmäßig zu warten.

G. Haftung bei Fremdmontage und Subunternehmerleistungen

  1. Erfolgt lediglich die Lieferung oder Abholung von Material ohne Montage durch uns, trägt der Auftraggeber die volle Verantwortung für Auswahl, technische Eignung, Dimensionierung, Verarbeitung, Montage sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Normen.

  2. Werden Planung, Materialwahl oder Ausführung ausdrücklich nach Vorgaben des Auftraggebers und entgegen unserer fachlichen Empfehlung vorgenommen, übernehmen wir keine Haftung für technische Eignung, Maßhaltigkeit, Statik, Dauerhaftigkeit oder gesetzliche Konformität.

  3. Für vom Auftraggeber bereitgestelltes Material übernehmen wir keine Haftung – insbesondere nicht für Bruch, Beschädigung, Verlust, Verarbeitbarkeit, Funktion, Kompatibilität oder Folgeschäden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Glasbau Alexander e.U.

Stand: Februar 2026

 

I. Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

  1. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), abrufbar unter www.glasbau.at/agb.

  2. Mit Auftragserteilung gelten diese Bedingungen als vollinhaltlich anerkannt.

  3. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten als ausgeschlossen.

  4. Rücknahme oder Umtausch maßgefertigter Ware ist ausgeschlossen.

  5. Preisangebote gelten nur bei Gesamtauftrag.

 

II. Angebotslegung & Preise

  1. Angebote sind 6 Wochen gültig und freibleibend.

  2. Mündliche Preisauskünfte sind unverbindlich.

  3. Im Angebot angegebene Arbeitszeiten stellen unverbindliche Schätzwerte dar; maßgeblich ist der tatsächlich angefallene Aufwand.

  4. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen.

  5. Nachträglich erforderliche technische Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.

  6. Bei Verarbeitung oder Montage von beigestelltem Material gilt ein erhöhter Stundensatz.

  7. Für Reparatur-, Glasbruch- und Arbeiten an beschädigten Bauteilen gilt ein erhöhter Stundensatz aufgrund erschwerter Arbeitsbedingungen.

 

III. Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsziel: 14 Tage netto. 3 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen. Falls auf der Rechnung abweichende Zahlungsbedingungen angegeben sind, gelten diese.

  2. Ab € 2.000,00 Auftragswert ist eine Anzahlung von 50 % erforderlich. Produktion erfolgt erst nach Zahlungseingang.

  3. Bei Zahlungsverzug werden 8 % Verzugszinsen berechnet.

  4. Gewährte Rabatte verfallen bei Zahlungsverzug.

 

IV. Vertragspartner und Zahlungspflicht bei Subunternehmer- oder Drittaufträgen

  1. Vertragspartner ist ausschließlich der Auftraggeber, der uns direkt beauftragt oder die Beauftragung anweist – unabhängig davon, ob die Leistung für Dritte (z. B. Bauherren, Architekten, Generalunternehmer) erfolgt.
    Auch bei Einsätzen als Subunternehmen haften unsere Vertragspartner für alle Zahlungen. Eine Rechnungsstellung an Dritte erfolgt nur bei vorheriger, schriftlicher Zustimmung. Nachträgliche Änderungen der Zahlungspflicht sind ausgeschlossen.

  2. Für weiterführende Regelungen siehe Punkt G.

 

V. Widerrufsrecht (nur B2C)

  1. Die Widerrufsfrist für Verbraucher beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

  2. Das Widerrufsrecht entfällt bei Produktionsstart, Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten sowie bei Waren, die nach Maß gefertigt werden

  3. Alle unsere Glasprodukte werden grundsätzlich individuell nach Maß gefertigt und sind daher vom Widerruf ausgeschlossen.

  4. Dies gilt auch für Plexiglas, Polycarbonat, Fiberglas, Alu-/Kunststoff-Verbundplatten, Sonderanfertigungen aus Holz oder Metall sowie pulverbeschichtete Komponenten.

 

VI. Kein Widerrufsrecht für Unternehmen (B2B)

  1. Unternehmen, Selbstständige, juristische Personen sowie Vereine haben kein gesetzliches Widerrufsrecht.

  2. Es gelten ausschließlich die individuell vereinbarten vertraglichen Bedingungen.

 

VII. Lieferung, Montage & Termine

  1. Liefertermine sind unverbindlich.

  2. Keine Haftung bei bauseits gestelltem Material; Stundensatz erhöht sich um 50 %.

  3. Keine Haftung bei Fehlern aufgrund kundenseitiger Maße, Pläne oder Angaben.

  4. Lieferung: Ist eine Baustellenlieferung nicht möglich (z. B. kein Zugang, keine Ablademöglichkeit), werden Manipulations- und Wiederzustellungskosten zusätzlich in Rechnung gestellt.

  5. Montage: Die Baustelle muss zum vereinbarten Termin zugänglich, geräumt und für die Montage vorbereitet sein – andernfalls behalten wir uns zusätzliche Kosten und Verzögerungen vor.

  6. Bei der Montage von Glas- und anderen Bauteilen sind Maßabweichungen im Millimeterbereich technisch unvermeidbar. Geringfügige Differenzen in Fugenbreite, Fluchtung oder Ebenheit gelten als handwerksübliche Toleranzen und stellen keinen Mangel dar. Für die Montage sind technisch erforderliche Luft- und Spaltmaße einzuhalten, die je nach Einbausituation geringfügig abweichen können.

  7. Weichen vorhandene Baukörper oder Unterkonstruktionen von den erforderlichen Maßen oder Ebenheiten ab, erfolgt die Montage innerhalb der vorhandenen Gegebenheiten. Eine Anpassung oder Korrektur solcher Vorleistungen ist nicht Teil unserer Leistung.

  8. Minimale Montagespuren bei Reparaturarbeiten gelten als unvermeidlich und sind kein Reklamationsgrund.

VIII. Reinigung & Handhabung von Glas & Zubehör

  1. Reinigung nur mit weichen Tüchern und milden Reinigungsmitteln. Keine Scheuermittel oder Werkzeuge verwenden.

  2. Nach Fertigstellung erfolgt eine Einweisung durch uns.

  3. Keine Haftung bei Schäden durch unsachgemäße Reinigung oder Handhabung.

  4. Keine Haftung für Schäden durch Dritte oder höhere Gewalt nach Übergabe.

  5. Nach Abschluss der Montage erfolgt lediglich eine grobe Reinigung der bearbeiteten Flächen. Eine vollständige Endreinigung ist bauseits durchzuführen.

  6. Dichtstoffe müssen mindestens 24 Stunden trocknen.

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